Messe G-Dur

BWV 236 //

für Sopran, Alt, Tenor und Bass, Vokalensemble, Oboe I + II, Streicher und Basso continuo

Die auf 1738 zu datierende Messe G-Dur beginnt mit einer motettischen Chorfuge mit begleitenden Instrumenten, deren kantable Bögen den eifernden Vorlagentext «Siehe zu, dass deine Gottesfurcht nicht Heuchelei sei» (BWV 179/1) rasch vergessen machen. Das aus der Reformationskantate «Gott der Herr ist Sonn und Schild» übernommene Gloria entwickelt ohne deren dröhnende Hörner eine federnde Leichtigkeit, die sich im strahlenden Bass-Gratias sowie dem als verinnerlichtes Sopran-Alt-Duett mit markantem Violinunisono angelegten «Domine Deus» fortsetzt. Das nach e-Moll gerückte «Quoniam» lebt von verhalten in den Raum hineinfragenden Oboengesten, denen sich der Tenor mit feierlicher Anbetung anschmiegt. Dem aus der Kantate «Wer Dank opfert, der preiset mich» BWV 17/1 übernommenen Cum sancto spiritu hat Bach eine geheimnisvoll verlangsamte Einleitung vorangestellt, die seine genaue Kenntnis des zeitgenössischen Messen- Repertoires verrät.

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Reflexion
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Lutzogramm zur Werkeinführung

Manuskript von Rudolf Lutz zur Werkeinführung
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Akteure

Solisten

Sopran
Lia Andres

Alt/Altus
Alex Potter

Tenor
Werner Güra

Bass
Matthias Helm

Chor

Sopran
Lia Andres, Maria Deger, Noëmi Sohn Nad, Noëmi Tran-Rediger, Alexa Vogel, Ulla Westvik

Alt
Laura Binggeli, Antonia Frey, Stefan Kahle, Lea Pfister-Scherer, Lisa Weiss

Tenor
Manuel Gerber, Klemens Mölkner, Christian Rathgeber, Sören Richter

Bass
Daniel Pérez, Philippe Rayot, Julian Redlin, Peter Strömberg, Tobias Wicky

Orchester

Leitung
Rudolf Lutz

Violine
Eva Borhi, Lenka Torgersen, Peter Barczi, Christine Baumann, Petra Melicharek, Dorothee Mühleisen, Ildikó Sajgó, Judith von der Goltz, Cecilie Valtrova

Viola
Sonoko Asabuki, Matthias Jäggi, Rafael Roth

Violoncello
Maya Amrein, Daniel Rosin

Violone
Markus Bernhard

Oboe
Philipp Wagner, Andreas Helm

Fagott
Gabriele Gombi

Cembalo
Thomas Leininger

Orgel
Nicola Cumer

Musikal. Leitung & Dirigent

Rudolf Lutz

Werkeinführung

Mitwirkende
Rudolf Lutz, Pfr. Niklaus Peter

Reflexion

Referent
Frank Jehle

Aufnahme & Bearbeitung

Aufnahmedatum
16.09.2022

Aufnahmeort
St. Gallen // Kathedrale

Tonmeister
Stefan Ritzenthaler

Regie
Meinrad Keel

Produktionsleitung
Johannes Widmer

Produktion
GALLUS MEDIA AG, Schweiz

Produzentin
J.S. Bach-Stiftung, St. Gallen, Schweiz

Zum Werk

Text des Werks und musikalisch-theologische Anmerkungen

So wie Martin Luther im Gegensatz zu anderen Reformatoren generell die altkirchlichen Liturgien eher neu interpretierte als umstürzte, war auch die Kirchenmusik des orthodox-lutherischen Leipzig der Bach-Zeit durch zahlreiche Kontinuitäten mit der vorreformatorischen Epoche verbunden. Dies galt auch für die lateinische Sprache, die neben zahlreichen Introitus-Motetten zur Eröffnung des Gottesdienstes sowie dem gelegentlich in der Vesper musizierten Magnificat vor allem in Form einzelner zu höheren Festtagen dargebotener Teile des Messordinariums präsent blieb. Die überlieferten Agenden gewährten zudem Spielraum zur Kombination lateinischer Versionen und Intonationen mit deutschen Liedern wie «Allein Gott in der Höh sei Ehr». Während die Darbietung einer vollständigen musikalischen Missa einschliesslich des Credo in St. Thomas und St. Nikolai nicht üblich war und Bachs berühmte h-Moll-Messe deshalb in jedem Fall auf einen auswärtigen Anlass zurückging, finden sich in Bachs überliefertem Oeuvre sowie in den rekonstruierbaren Beständen seiner aus Werken deutscher und italienischer Komponisten zusammengesetzten Notenbibliothek etliche Sanctus-Vertonungen sowie Kyrie-Gloria-Paare (sogenannte Missae breves), die er für seine liturgische Praxis benötigte. Einen besonderen Stellenwert nehmen dabei jene vier Kyrie-Gloria-Messen ein, die Bach in den späteren 1730erJahren zusammenstellte, wobei er weitgehend auf neubearbeitete Sätze aus deutschen Leipziger Kirchenkantaten sowie eine bereits in Weimar komponierte Kyrie-Vertonung zurückgriff. Bach optierte dabei für eine Gliederung aus einem gewichtigen mehrteiligen Kyrie-Tutti sowie einem in aus zwei umrahmenden Chorsätzen sowie drei eingeschlossenen Arien bestehenden Gloria, was den vier Messen einschliesslich der auf 1738 datierbaren Missa in G BWV 236 trotz ihrer heterogenen Vorlagen ein geschlossenes Gepräge verleiht.

Kyrie

1. Chor

Kyrie eleison,
Christe eleison,
Kyrie eleison.

Kyrie

Das Kyrie ist als motettische Chorfuge mit begleitenden Streichern und Oboen ausgearbeitet, wobei die weichen kantablen Bögen den eifernden Text der älteren Vorlage «Siehe zu, daß deine Gottesfurcht nicht Heuchelei sei» (BWV 179/1) rasch vergessen machen. Das in der Vorlage noch als zweiter Textgedanke «Und diene Gott nicht mit falschem Herzen» schroff abgesetzte zweite Thema erhält durch die Neutextierung als «Christe eleison» einen neuen Charakter, der die innere Einheit der drei Anrufungen und damit dieser Doppelfuge unterstreicht.

Gloria

2. Chor

Gloria in excelsis Deo
et in terra pax hominibus
bonae voluntatis.
Laudamus te,
benedicimus te,
adoramus te,
glorificamus te.

Gloria

Das aus der Reformationskantate «Gott der Herr ist Sonn und Schild» BWV 79 entwickelte Gloria entwickelt ohne deren dröhnende Hörner und Pauken federnde Leichtigkeit. Dass Bach auf das ausgedehnte Vorspiel zunächst verzichtet, rückt den zweistimmigen Vokaleinsatz in die Nähe einer an dieser Stelle traditionell zu erwartenden Intonation und profiliert die folgende Orchesterepisode als Gotteslob der Instrumente. Die Souveränität, mit der Bach seine Vorlage umgestaltet, macht deutlich, dass es ihm um die Neuaneignung und liturgische Nobilitierung eines kostbaren Materials und keineswegs um jene Arbeitserleichterung ging, die ihm die ältere Bachpublizistik noch unterstellte.

3. Arie — Bass

Gratias agimus tibi propter
magnam gloriam tuam.
Domine Deus, Rex coelestis,
Deus Pater omnipotens,
Domine Fili unigenite Jesu Christe.

Gratias

Bei der Verwandlung der Arie «Auf meine Zuversicht» (BWV 138/5) in das «Gratias agimus tibi» der Messe konnte Bach den Grundaffekt des vertrauenden Dankes und die Instrumentierung mit motivisch selbstbewusst agierenden Streichern beibehalten. Einmal mehr beeindruckt die Geschmeidigkeit, mit der Bach durch kleine Verschiebungen eine organische lateinische Deklamation sicherstellt.

4. Arie — Duett: Sopran und Alt

Domine Deus, Agnus Dei,
Filius Patris, qui tollis peccata mundi,
miserere nobis,
qui tollis peccata mundi,
suscipe deprecationem nostram.
Qui sedes ad dextram Patris,
miserere nobis.

Domine Fili

Das als verinnerlichtes Duett mit markantem Violinunisono angelegte «Domine Deus» entstand unter Austausch der tiefen Solostimme aus dem Sopran-Bass-Gebet «Gott, ach Gott, verlaß die Deinen nimmermehr» der Kantate BWV 79. Beginnend mit einem eingefügten Continuovorspiel hat Bach den Charakter des Satzes von kämpferischer Zuversicht in Richtung einer reflektierten Einfühlung in den heiligen Messetext objektiviert und damit die Intention der gesamten Werkreihe besonders gut hörbar gemacht.

5. Arie — Tenor

Quoniam tu solus sanctus,
tu solus Dominus,
tu solus altissimus Jesu Christe.

Qui tollis

Das nach e-Moll gerückte «Quoniam» hat in Bachs wagemutiger Neufassung kaum noch etwas mit dem anklagenden «Falscher Heuchler Ebenbild» der Vorlagenarie aus der Kantate BWV 179 gemein. Vielmehr sind die scharfen Streicherinterventionen verhalten in den Raum hinein fragenden Oboengesten gewichen, denen sich der Tenor mit feierlicher Anbetung anschmiegt.

6. Chor

Cum Sancto Spiritu
in gloria Dei Patris, amen.

Cum Sancto Spiritu

Dem aus der Kantate «Wer Dank opfert, der preiset mich» BWV 17 übernommenen «Cum Sancto Spiritu» hat Bach anstelle des ausgedehnten Orchestervorspiels eine geheimnisvoll verlangsamte Einleitung vorangestellt, die seine Kenntnis des zeitgenössischen katholischen Messen-Repertoires und seiner Vertonungstopoi verrät. Die in schweifenden Melismen vorangetriebene Chorfuge wird durch Tutti-Einwürfe immer wieder auf ihre Kernbotschaft zurückgeführt.

Reflexion

Frank Jehle, Pfr. Dr. theol., verlesen durch Dr. Konrad Hummler

Reflexion anlässlich der Aufführung der Messe in G-Dur (BWV 236) von Johann Sebastian Bach am Freitag, 16. September 2022, in der Kathedrale St. Gallen

Liebe Bachgemeinde!

Dass ich als evangelisch-reformierter Theologe anlässlich einer Messe eine Rede halten darf, ist nicht selbstverständlich. Die päpstliche Messe sei «eine Verleugnung des [all]einigen Opfers und Leidens Jesu Christi» und deshalb «eine vermaledeite Abgötterei», steht im «Heidelberger Katechismus», einer der berühmtesten Bekenntnisschriften des reformierten Zweigs des Protestantismus.[1] Eingeführt in der Kurpfalz 1563, wurde er in der reformierten Freien Reichsstadt St. Gallen 1574 ebenfalls als verbindlich erklärt.[2] Das römisch-katholische Reformkonzil von Trient hatte bereits 1562 – gewissermassen präventiv – feierlich erklärt: «Wer sagt, dem am Kreuze vollbrachten heiligsten Opfer Christi werde durch das Messopfer eine Lästerung zugefügt oder es werde jenem durch dieses Abbruch getan: der sei mit dem Anathema belegt.»[3] Und wie aggressiv es auf der lutherischen Seite tönen konnte, dokumentiert der Buchtitel des auf seine Art bedeutenden Tübinger Theologen Jacob Andreae: «Spiegel der offenbaren unverschämbten calvinischen Lügen …», von 1588.[4]

Über eine derartige theologische Aggressivität schütteln wir heute den Kopf. Und was das Ganze noch schlimmer macht, ist, dass es nicht bei einem verbalen Streit blieb. Ich denke an die Pariser Bluthochzeit, als in der Nacht vom 23. auf den 24. August 1572 – der Bartholomäusnacht – anlässlich der Hochzeit Heinrichs von Navarra mit Margarete von Valois allein in Paris dreitausend Hugenotten ermordet wurden, wozu in den folgenden Tagen auf dem Land nochmals einige tausend kamen. Die protestantische Welt war traumatisiert. Die Schrecknisse hatten aber jedenfalls vorläufig auch ein positives Resultat: Damit er König von Frankreich werden konnte, konvertierte der reformiert erzogene Heinrich von Navarra 21 Jahre nach der Bartholomäusnacht zum Katholizismus. «Paris vaut bien une messe!» Damit relativierte er die konfessionellen Streitigkeiten. Und als Folge dieser Entscheidung führte er in seinem Reich die religiöse Toleranz ein. Es war dies die Ankündigung einer neuen Zeit. Wenn auch mit vielen Rückschlägen (man denke an den Dreissigjährigen Krieg), lernte man jedenfalls in Mitteleuropa (und in Nordamerika), mit einem religiösen Pluralismus zu leben. Mit Schaudern nehmen wir allerdings wahr, dass das auch heute noch nicht überall der Fall ist. (Ich denke nicht nur an die prekäre Lage der Angehörigen des Christentums in verschiedenen Ländern, sondern auch an die Jessiden im muslimischen Irak und an die muslimischen Rohingyas im buddhistischen Myanmar.)

Aber zu etwas anderem! Leider muss ich als Theologe sagen, dass der Streit zwischen den christlichen Konfessionen teilweise bis in die Gegenwart weitergegangen ist, wenn auch glücklicherweise zumeist nicht mehr mit Waffengewalt. Ich konzentriere mich jetzt auf die deutschsprachige Theologie. Es brauchte unter anderem den Zweiten Weltkrieg und in Deutschland die Erfahrung, dass in der Hitlerzeit evangelische Pfarrer und katholische Priester im Gefängnis oder im Konzentrationslager die Zelle miteinander teilen mussten, dass es gerade im Zusammenhang mit Messe und Abendmahl zu einem Paradigmenwechsel kam. Wir Theologietreibenden haben gelernt, die überlieferten Lehrmeinungen kritisch zu hinterfragen. Und wir haben gemerkt: Vieles beruhte auf Missverständnissen. Schulunterschiede wurden absolut gesetzt und für unüberbrückbar gehalten. Dabei geht es höchstens um verschiedene Akzentsetzungen. Die Gemeinsamkeiten und das, worauf es wirklich ankommt, sind wesentlich grösser als die Unterschiede.

Zunächst abgekürzt zur innerprotestantischen Entwicklung: Ein Markstein waren die Arnoldsheimer Thesen von 1958. Eine Reihe von angesehenen Theologen (damals noch keine Theologinnen) einigten sich darauf, dass Reformierte und Lutheraner das Abendmahl gemeinsam feiern dürfen. Einige prominente Lutheraner wehrten sich damals noch dagegen. Aber 1973 war es endlich so weit: In der sogenannten Leuenberger Konkordie – unterschrieben auf dem Leuenberg in Baselland – wurde die Abendmahlsgemeinschaft aller Protestanten beschlossen. Auch die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen schloss sich dieser Übereinkunft an. Ich zitiere daraus:

«Im Abendmahl schenkt sich der auferstandene Jesus Christus in seinem für alle dahingegebenen Leib und Blut durch sein verheissendes Wort mit Brot und Wein. Er gewährt uns dadurch Vergebung der Sünden und befreit uns zu einem neuen Leben aus Glauben. Er lässt uns neu erfahren, dass wir Glieder an seinem Leibe sind. Er stärkt uns zum Dienst an den Menschen. – Wenn wir das Abendmahl feiern, verkündigen wir den Tod Christi, durch den Gott die Welt mit sich selbst versöhnt hat. Wir bekennen die Gegenwart des auferstandenen Herrn unter uns. In der Freude darüber, dass der Herr zu uns gekommen ist, warten wir auf seine Zukunft in Herrlichkeit.»[5] 

Obwohl das nur eine innerevangelische Übereinkunft ist, ist sie auch relevant für das Verhältnis zur römisch-katholischen Kirche. In der Frage der Gegenwart Jesu Christi im Abendmahl sind die ehemals bestehenden Unterschiede fast verschwunden. Man muss sich nur vor Augen halten, dass die offizielle römisch-katholische Theologie sich die Gegenwart Jesu Christi im Abendmahl nicht so materialistisch vorstellt, wie man früher gelegentlich gemeint hat. «[…] die eucharistische Wirklichkeit existiert nach der Art des Geistes», formulierte der damals führende (und durchaus nicht «progressive») katholische Dogmatiker Michael Schmaus bereits 1964.[6] Und Joseph Ratzinger, der spätere Papst Benedikt XVI., schrieb 1969:

«Physikalisch und chemisch geschieht durch die Eucharistie nichts. Aber gläubiges Stehen zur Wirklichkeit schliesst zugleich die Überzeugung ein, dass Physik und Chemie nicht das Ganze des Seins ausschöpfen, dass also nicht gesagt werden kann, wo physikalisch nichts geschehe, da sei überhaupt nichts geschehen.»[7]

Es besteht eine deutliche Konvergenz zwischen evangelisch-reformiertem, evangelisch-lutherischem und römisch-katholischem Abendmahlsverständnis. 

Doch etwas völlig anderes zum Schluss: Als evangelisch-reformierter Theologe möchte ich eine Liebeserklärung an den traditionellen Text der Messe richten. Wenn wir die theologischen Auseinandersetzungen über Messe und Abendmahl auf die Seite schieben und uns nur an die Texte selbst halten, stellen wir nämlich fest, dass diese in der Tat einen überkonfessionellen Charakter haben. Mit dem Kyrie eleison und dem Gloria in excelsis (um diese geht es heute, da das heute aufgeführte Werk als sogenannte Missa brevis nur diese Sätze vertont) nehmen wir teil an einer Ökumene, die bis ins Altertum zurückreicht. Teilweise gehen einzelne Formulierungen sogar ins vorchristliche Judentum zurück. Und: «Kyrie eleison» («Herr, erbarme dich») pflegte das Volk den römischen Kaisern entgegenzurufen, denen es mit dieser Anrede göttliches Wesen zusprach. «Wenn die Gemeinde diesen Ruf [aber] an Jesus Christus richtete, dessen Gegenwart sie damit bekannte, und wenn sie den Ruf damit dem Kaiser entzog, lag das auf der gleichen Linie wie die Opferverweigerung und andere Elemente des den Christen vorgeworfenen Hochverrats.»[8] Es kam dies einer – gewaltlosen – Revolution gleich.

Das Kyrie ist nicht nur ein Sündenbekenntnis, sondern auch eine umfassende «Bitte um Hilfe und Erbarmen in aller menschlichen Not».[9] Die aus dem heutigen Frankreich stammende Pilgerin Egeria hörte gegen Ende des vierten Jahrhunderts das Kyrie in einem Gottesdienst in Jerusalem und war tief davon berührt.[10] Und auch heute noch: Indem wir «Kyrie eleison» beten, treten wir vor den dreieinigen Gott als solche, die sich in diesem Moment bewusst machen, dass wir ohne ihn nicht leben können, sondern mit Haut und Haar auf ihn angewiesen sind. Der Berliner Theologe Friedrich Schleiermacher hat Gott in einer gelungenen Formulierung als das «Woher» unserer «schlechthinnigen Abhängigkeit» bezeichnet.[11]

Und jetzt noch zum Gloria: In diesem «hymnus angelicus» reihen wir uns ein in ein Himmelskonzert. Sie erinnern sich: In der Weihnachtsgeschichte im Lukasevangelium singen die himmlischen Heerscharen: «Ehre sei Gott in der Höhe und Friede auf Erden und den Menschen ein Wohlgefallen», wie die klassisch gewordene Lutherbibel übersetzt.[12] Das Gloria ist eine elaborierte Fassung dieses Lobgesangs der Engel und lässt sich in seiner heutigen Form bereits in Handschriften des 5. Jahrhunderts nachweisen.[13] Ursprünglich war es Teil des Stundengebets im orientalischen Mönchtum.[14] Wir Heutigen reihen uns damit in eine uralte ökumenische Tradition ein.

Liebe Bachgemeinde!

Als evangelisch-reformierter Theologe kann ich in dieses Himmelskonzert vorbehaltlos miteinstimmen. Ich freue mich darauf, es heute Abend ein zweites Mal zu hören – das Kyrie inklusive. 

[1] Vgl. Der Heidelberger Katechismus. Herausgegeben von Otto Weber. Hamburg 1963, S. 45.
[2] Vgl. «Ain christliche Underwisung der Jugend im Glouben», Der St. Galler Katechismus von 1527, herausgegeben von Frank Jehle, Zürich und St. Gallen 2017, S. 48.
[3] Heinrich Denzinger: Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchliche Lehrentscheidungen. Verbessert, erweitert, ins Deutsche übertragen und unter Mitarbeit von Helmut Hoping herausgegeben von Peter Hünermann. 37. Auflage. Freiburg im Breisgau und andere Orte 1991, S. 566.
[4] Jacob Andreae: Spiegel der offenbaren unverschämbten calvinischen Lügen, wider reine Lehrer der Augspurgischen Confession, Vnnd grewlichen erschröckenlichen Lästerungen, wider die Göttliche Maiestat der Menschheit Jesu Christi. Allen frommen Christen zur trewhertzigen Warnung, sich vor disem Geist zu hüten. Tübingen 1588.
[5] In: Gültige Erlasse der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen 14-41, Ziffern 15 b, 18 und 19.
[6] Michael Schmaus: Katholische Dogmatik IV, I. Sechste, umgearbeitete und erweiterte Auflage. München 1964, S. 351.
[7] Joseph Ratzinger in: Theologisches Jahrbuch. Gütersloh 1969, S. 295 f.
[8] Dietrich Schuberth in: TRE 18. Berlin und New York 1989, S. 652,
[9] Christhard Mahrenholz: Kompendium der Liturgik. Kassel 1963, S. 94.
[10] William T. Flynn in: RGG, 4. Auflage, Band 4. Tübingen 2001, Sp. 1919.
[11] Vgl. Friedrich Schleiermacher: Der christliche Glaube nach den Grundsätzen der evangelischen Kirchen im Zusammenhang dargestellt. Herausgegeben von Martin Redeker. Erster Band. Berlin 1960, S. 23–30.
[12] Lk 2, 14, Lutherbibel von 1912.
[13] Hans-Christoph Schmidt-Lauber in: TRE 11. Berlin und New York 1983, S. 267.
[14] Friedrich Kalb in: TRE 21. Berlin und New York 1991, S. 371.

Quellenangaben

Alle Kantatentexte stammen aus «Neue Bach-Ausgabe. Johann Sebastian Bach. Neue Ausgabe sämtlicher Werke», herausgegeben vom Johann-Sebastian-Bach-Institut Göttingen und vom Bach-Archiv Leipzig, Serie I (Kantaten), Bd. 1–41, Kassel und Leipzig, 1954–2000.
Alle einführenden Texte zu den Werken, die Texte «Vertiefte Auseinandersetzung mit dem Werk» sowie die «musikalisch-theologische Anmerkungen» wurden von Anselm Hartinger und Pfr. Niklaus Peter sowie Pfr. Karl Graf verfasst unter Bezug auf die Referenzwerke: Hans-Joachim Schulze, «Die Bach-Kantaten. Einführungen zu sämtlichen Kantaten Johann Sebastian Bachs», Leipzig, 2. Aufl. 2007; Alfred Dürr, «Johann Sebastian Bach. Die Kantaten», Kassel, 9. Aufl. 2009, und Martin Petzoldt, «Bach-Kommentar. Die geistlichen Kantaten», Stuttgart, Bd. 1, 2. Aufl. 2005 und Bd. 2, 1. Aufl. 2007.

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